Unsere Leistungen
Bestellung Ihres externen Datenschutzbeauftragten
Schulungen Ihrer Mitarbeiter & Datengeheimnisverpflichtung

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten leitet sich aus dem Art. 37 DSGVO ab. Bei uns in der Bundesrepublik Deutschland trat die Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft. Aus der DSGVO ergibt sich, dass alle Arbeitgeber, die in der Regel mindestens 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. 

Sollten besondere Kategorien verarbeitet werden, besteht eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Die Arten, welche den besonderen Schutz personenbezogener Daten betreffen, sind unter anderem Gesundheitsdaten sowie genetische und biometrische Daten. So ist im Gesundheitswesen, beispielsweise in Arztpraxen, Pflegediensten, Apotheken, Therapeuten etc., immer ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. 

Bei einem extern bestellten Datenschutzbeauftragten handelt es sich um eine Person, welche sowohl der Geschäftsleitung als auch deren Arbeitnehmern, den in Frage kommenden Personen sowie den dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Wir arbeiten im Hintergrund, sodass Ihr Tagesgeschäft nicht beeinflusst wird. 

Auftragsverarbeitungsverträge (AV)
Wir erstellen individuell für Ihr Unternehmen die Auftragsverarbeitungsverträge für Ihre Lieferanten und Partner. Gerne prüfen wir auch die von Ihren Kunden erstellten Auftragsverarbeitungsverträge.
Beratung zur sicheren Löschung Ihrer Daten

In Zeiten der immensen Datenübertragung ist auch die sichere Löschung der nicht mehr benötigten Daten ein Aspekt, welchem höchste Priorität zugesprochen werden muss. Zur Löschung beraten wir Sie gerne umfangreich. Denn auch in diesem Bereich lassen wir höchste Sorgfalt walten. 

Empfehlungen und Beratung zur Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Schulung Ihrer Mitarbeiter vor Ort und Online
Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter zum Datengeheimnis

Beratung zur Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage
Durchführung des jährlichen Datenschutz-Audits Ihrer Betriebsstätten

Gemäß Art. 32 I lit. d DSGVO ist die verantwortliche Person, die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, dazu verpflichtet ein Verfahren zu implementieren, welches die regelmäßige Überprüfung, Evaluierung und somit die Wirksamkeit der Sicherheit der technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zu gewährleisten. Dies dient für Sie und Ihr Unternehmen als geeignete Kontrollmaßnahme, welche aus der Vorschrift in diesem Sinne anzusehen ist. Diese Maßnahme ist nicht nach einem Audit abgeschlossen. Gemäß Art. 39 I lit. b DSGVO ist der Datenschutzbeauftragte sogleich dazu verpflichtet die Verantwortlichen, nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung also auch anderer Vorschriften der Europäischen Union, in regelmäßigen Abständen zu auditieren. 

Durch unser akademisches IT-Personal schaffen wir in unseren Audit-System eine effiziente Umsetzung der Regelungen und Rechtsvorschriften, welche die DSGVO mit sich bringt. Welchen Vorteil hat Ihr Unternehmen durch das DSGVO-Audit der IBDS®? 

Mit dem durch uns erstellten Audit nach der DSGVO besitzen Sie einen dokumentierten Bericht einer unabhängigen Stelle, welche die Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO 

geprüft hat. Zudem unterstützen Sie durch das Audit die Erfüllung Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 II DSGVO und können diesen Bericht unter anderem bei Rückfragen gegenüber Dritten zum Nachweis reichen. 

Des Weiteren können Sie durch die Prüfung einer unabhängigen Stelle Ihr Datenschutz-Niveau im Unternehmen verbessern. Sollte im Rahmen des von uns erstellten DSGVO- Audits ein Verbesserungspotential identifiziert werden, besprechen wir dies mit Ihnen und können gemeinsam an der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens arbeiten.
Schlussendlich bereiten Sie Ihr Unternehmen mit dem DSGVO- Audit der IBDS auf eine später verfügbare Zertifizierung gemäß Art. 42 I DSGVO vor. 

Durch unsere akademisches IT-Personal schaffen wir in unseren Audit-System eine effiziente Umsetzung der Regelungen und Rechtsvorschriften, welche die DSGVO mit sich bringt.   

Welchen Vorteil hat Ihr Unternehmen durch das DSGVO-Audit der IBDS?  

Mit dem durch uns erstellten Audit nach der DSGVO besitzen Sie einerseits einen dokumentierten Bericht einer unabhängigen Stelle, welche die Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO geprüft hat. Durch das Audit unterstützen Sie die Erfüllung Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 II DSGVO und können diesen Bericht unter anderem bei Rückfragen gegenüber Dritten zum Nachweis reichen.  

Des Weiteren können Sie durch die Prüfung einer unabhängigen Stelle Ihr Datenschutz-Niveau im Unternehmen verbessern. Sollte im Rahmen des von uns erstellten DSGVO-Audits ein Verbesserungspotential identifiziert werden, besprechen wir dies mit Ihnen und können gemeinsam an der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens arbeiten.  

Schlussendlich bereiten Sie Ihr Unternehmen mit dem DSGVO-Audit der IBDS auf eine später verfügbare Zertifizierung gemäß Art. 42 I DSGVO vor.

Datenschutzdokumentation

Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen mit folgenden Leistungen zur Datenschutzdokumentation:

Datenschutzstrategie, Ausarbeitung der organisatorischen Richtlinien und Handlungsanweisungen

Ausarbeitung der technischen Richtlinien und Handlungsanweisungen

Ausarbeitung der technisch-organisatortischen Maßnahmen (TOM)

Erstellung der Berichte Bsp. Vorfallberichte, Berichte über Anfragen von Betroffenen und Behörden, Jahresberichte, Prüfberichte etc.

Bereitstellung der Nachweise Bsp. Schulungsnachweise, Vorfallsmeldungen, Einwilligungen, Vertraulichkeitspflichten der Beschäftigten, Anfragen Behörden und Betroffener, Quittierung Schlüsselausgabe, Inventarliste Datenträger, Eingabeprotokolle, Schwellenwertprüfung etc.

Standardprozesse bzw. Datenverarbeitungstätigkeiten Bsp. Personal, Customer Relationship Management, Videoüberwachung etc.

Meldung des Datenschutzbeauftragten bei der jeweiligen Datenschutzbehörde
Software zur Unterstützung der Einhaltung der DSGVO
Unterstützung bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
Kompetente fachliche Beratung

Wir beraten Sie bei jeglichen Fragen zum Thema Datenschutztechnik für Datenschutzcompliance. Mit unseren fundierten Fachwissen im technischen und juristischen Bereich stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Seite. Unsere Erfahrung und unsere branchenübergreifende Arbeit sind für Sie und Ihr Unternehmen weitere Vorteile.

Wir bieten Ihnen rund um den Datenschutz innovative und wirtschaftliche Lösungen für Ihren Unternehmen.

Zudem Beraten und Betreuen wir Sie gerne bei der Bearbeitung der Anfragen von Behörden und Betroffenen, Prüfung von Dokumenten für Mitarbeiter und Kunden sowie der Prüfung der Konformität von Software oder Hardware.

Datenschutz-Management

Wir richtigen Ihnen Ihr Datenschutz-Management ein – effektiv und unkompliziert.

IBDS® | Kaufbeurer Straße 54 | 87719 Mindelheim             

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